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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 15 AL 42/01   

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https://dejure.org/2003,26962
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 15 AL 42/01 (https://dejure.org/2003,26962)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.05.2003 - L 15 AL 42/01 (https://dejure.org/2003,26962)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - L 15 AL 42/01 (https://dejure.org/2003,26962)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 70/82

    GmbH-Beteiligung - Geschäftsführender Komplementär - Abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 15 AL 42/01
    Sie trägt vor, die Grundsätze der Rechtsprechung über den Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft bei Mehrheitsgesellschaftern gälten auch für Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer seien (BSG SozR 4100 § 168 Nr. 16 und § 104 Nr. 19).

    Im Urteil vom 20. März 1984 (SozR 4100 § 168 Nr. 16) hat das BSG entschieden, dass ein bei der GmbH als Einkaufsleiter tätiger Gesellschafter, der zur Hälfte an der GmbH beteiligt war, die ihrerseits als geschäftsführender Komplementär beherrschenden Einfluss auf die Kommanditgesellschaft besaß, zur KG nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stand.

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 15 AL 42/01
    Auch ein nicht an der Geschäftsführung beteiligter Gesellschafter ist nicht Arbeitnehmer, schon wenn er aufgrund einer nur 50%igen Anteilschaft neben dem Gesellschafter-Geschäftsführer an der Gesellschaft beteiligt ist und dadurch ihm nicht genehme Gesellschafterbeschlüsse verhindern kann und ein erhebliches Eigeninteresse am wirtschaftlichen Erfolg hat, zumal wenn der Geschäftsführer der Ehegatte ist (BSG vom 17.5.2001, SGb 2002, 70).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 15 AL 42/01
    Entscheidend ist die aufgrund der Beteiligungsverhältnisse an sich bestehende Rechtsmacht über die Gesellschaft, die die Klägerin in die Lage versetzt, ihre Unterwerfung unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers bzw. des Alleingeschäftsführers jederzeit zu beenden (vgl. BSGE 66, 69, 71).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 15 AL 42/01
    Die Klägerin sei - entsprechend einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Mai 1998 - 5 AzR 612/97 - nicht Arbeitnehmerin in der GmbH gewesen, da sie über die ihr allein gehörende K. an der J. zu mehr als 50% beteiligt gewesen sei.
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 15 AL 42/01
    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, sofern nicht die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. zu diesen Grundsätzen BSG vom 5.5.1998 - B 11 AL 71/97 R -).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 15 AL 42/01
    Das ist zwar für den Fall einer Minderheitsgesellschafterin, die nicht zur Geschäftsführerin oder zur stellvertretenden Geschäftsführerin der GmbH bestellt war, in der Rechtsprechung des BSG verneint worden (Urteil vom 23.6.1994, NJW 1994, 2974).
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 15 AL 42/01
    Davon ist entsprechend der weiten, an der Prozessökonomie orientierten Auslegung der §§ 96 und 86 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auszugehen, da der Bescheid vom 30. Juli 1998 mit dem Streitstoff des hier ursprünglich angegriffenen Bescheides vom 3. Juli 1998 in inhaltlichem Zusammenhang steht (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl., § 86 Rz 3, § 96 Rz 4; vgl. auch die gleiche Sachlage in BSGE 47, 241, 242).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 107/12
    Entscheidend ist die aufgrund der Beteiligungsverhältnisse an sich bestehende Rechtsmacht über die Gesellschaft, die den Kläger in die Lage versetzt, seine Unterwerfung unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers bzw. des Alleingeschäftsführers jederzeit zu beenden (vgl. BSGE 66, 69, 71, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.5.2003 - L 15 AL 42/01 -, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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